Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung des Vorstandes, und bei einem Geschäftswert über 25.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.