Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten oder den beiden Stellvertretern gemeinsam vertreten. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.