Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit eingeschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von über 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.