Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Pressesprecher und bis zu fünf Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzeden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.