Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und 3 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Der Vorsitzende ist bei gewöhnlichen Geschäften, das heißt bis maximal 500,-- Euro, auch allein zur Vertretung berechtigt.