Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von bar über 2.500 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn zuvor ein Beschluss im Sinne des § 9 der Satzung gefasst wurde.