Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 3 bis 5 Vorstandsmitgliedern. Sind bis zu drei Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Sind mehr als drei Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass es für die Aufnahme von Krediten und das Eingehen von Dauerschuldverhältnissen der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.