Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Waffenwart und dem Verantwortlichen für Ausbildung und Wettkampfart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen. Ausgenommen davon sind Bankgeschäfte.