Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass es für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 1000,00 € der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.