Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechstgeschäften mit einem Wert von über 250,00 € müssen zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.