Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 2.000,00 DM ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes (bestehend aus dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu 5 Beisitzer) einzuholen.