Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.