Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Veträge mit einem Geschäftswert über 5000,00 DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.