Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes dieser Vorstandsmitglieder allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 1.000,- € die Zustimmung des Gesamtvorstandes und bei Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 2.500,- € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.