Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Der Verein kann einen oder mehrere besondere Vertreter bestellen. Ist ein besonderer Vertreter bestellt, so vertritt dieser innerhalb seines Wirkungskreises den Verein allein. Sind mehrere besondere Vertreter bestellt, vertreten innerhalb ihres Wirkungskreises zwei besondere Vertreter gemeinsam oder ein besonderer Vertreter mit einem Prokuristen den Verein.