Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den drei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die den Abschluss von Pachtverträgen oder die Begründung von schuldrechtlichen Verpflichtungen über 500,00 EUR zum Gegenstand haben, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.