Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden. Beide sind einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand, jeder für sich allein, darf Rechtsgeschäfte abschließen, die den Verein bis zu 15.000,00 DM verpflichten. Veräußerungen von Gegenständen mit einem höheren Wert als 15.000,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Rechtsgeschäfte über 30.000,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.