| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder einen Stellvertreter, jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |