Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie bei Kreditaufnahme über 2.500,00 EURO je Kredit ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.