Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Kreisschützenmeister, dem Stellvertreter (zugleich Kreissportleiter) und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Kreisschützenmeister oder den Stellvertreter jeweils zusammen mit dem Schatzmeister.