Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Im Bank- und Sparkassenverkehr ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils allein vertretungsberechtigt.