Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, einem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften bis zu 2000,00 Euro ist der Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt.