Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, wobei einer davon der 1. oder 2. Vorsitzende sein muss. Ist nur noch ein Vorstandsmitglied vorhanden, so darf dieses allein vertreten.