Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Erster und zweiter Vorsitzender sind alleinvertretungsberechtigt, Schriftführer und Kassenwart sind nur gemeinsam mit dem ersten oder zweiten Vorsitzenden vertretungsbefugt.