Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Aufnahme von Kreditverträgen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt.