Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung im Rahmen der im § 11 der Satzung aufgeführten Geschäftskreise. Im Umfang des zugewiesenen Geschäftskreises ist der besondere Vertreter alleinvertretungsberechtigt.