Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Gartenfachberater und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter des Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.