Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und dem/der Schatzmeister/in und ggf. seines/r Stellvertreters/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch seine/n Vorsitzende/n vertreten oder gemeinsam durch eine/n Stellvertreter/in und ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.