Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein, die zwei stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam.
Alleinvertretungsberechtigung im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, insbesondere Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten.