Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden allein soweit es sich nicht um Bankgeschäfte handelt.
Bei Bankgeschäften vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Schatzmeister ist nur für Bankgeschäfte vertretungsberechtigt.