Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 und maximal 7 Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils allein vertretungsberechtigt.