Der Vorstand besteht aus bis zu 7 Vorstandsmitgliedern, der/dem 1. Vorsitzenden, der/ dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter), der/ dem Schatzmeister/in und bis zu 4 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit der/dem Schatzmeister/in.