Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vereinsvorsitzenden (Präsidenten), bis zu drei Stellvertretern, dem Schatzmeister und weiteren höchstens sieben Beisitzern und dem Jugendleiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vereinsvorsitzenden oder einen Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.