Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Grundstückserwerb oder -veräußerung muss der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten werden.