Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein vertreten. Der Vorstand entscheidet über beschlüsse bis zu einem Geschäftswert von 7.000,00 EUR allein, bei Rechtsgeschäften, die darüber liegen, entscheidet die Mitgliederversammlung