Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertrenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.