Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem einmaligen Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist.