Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Ausgenommen davon sind Geldanlagen bei Banken sowie finanzielle Transaktionen zwischen den Konten des Vereins.
Für derartige Rechtsgeschäfte ist jegliche Wertbeschränkung aufgehoben.