VR 1057 AG Frankfurt/Oder · aktuell
Strukturierte Informationen
"Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Eisenhüttenstadt" e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
G1207
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 1057 FF
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
086
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
2015-09-17
Abrufuhrzeit
16:48:40
Abrufdatum
2024-12-18
Letzte Eintragung
2023-03-31
Anzahl Eintragungen
9
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2015-09-17
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
1991-03-12
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2015-09-17
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Geschäftsführer allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

Zur Vornahme folgender Handlungen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vorstandes:

a) Einstellung, Beförderung und Entlassung von leitenden Angestellten i.S.d. BetrVG, Bestellung und Abberufung von besonderen Vertretern nach § 30 BGB, Eingehen von Ruhegehaltsverpflichtungen

b) Sitzverlegung und Veräußerung des Unternehmens oder Teile derselben

c) Errichtung und Aufgabe von Zweigstellen und Niederlassungen

d) Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungen

e) Investitionsmaßnahmen, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten

f) Abschluss von Pacht- und Mietverträgen mit einer monatlichen Verpflichtung, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten

g) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen

h) Übernahme von Bürgschaften, Abgabe von Patronatserklärungen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die Inanspruchnahme von Krediten, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten

i) Gewährung von Sicherheiten jeder Art und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten Ausgenommen davon sind Kredite an Arbeitnehmer des Vereins, die im Einzelfall die vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegte Wertgrenze überschreiten

j) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen mit Verwandten oder Verschwägerten eines Mitgliedes des Vorstandes

k) die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen, die Übernahme neuer und die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete im Rahmen der bestehenden Satzungsbestimmungen

l) die Vergabe von Prüfungsaufträgen des Vereins
Status Rechtstraeger › Code
001