Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam und jeder in Verbindung mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Zu Rechtsgeschäften mit finanziellen Auswirkungen über 10.000,00 DM, insbesondere zur Kreditaufnahme, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.