Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. oder 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei auszuzahlenden Beträgen über 500,00 DM wird der erweiterte Vorstand zur Beratung hinzugezogen.