Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Werte von mehr als 1.000 Euro der Genehmigung von 2 Vorstandsmitgliedern bedarf.