Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus (mindestens) dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Verantwortlichen für Technik, Ökologie und Umweltschutz.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.