Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und weiteren erforderlichen Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied, in Finanzfragen durch den 1. Vorsitzenden und den Schatzmeister, vertreten.