Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vorstandsmitglied "Organisation", dem Vorstandsmitglied "Marketing" und dem Jugendwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei der anderen Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.