Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens sieben Vorstandsmitgliedern. Aus deren Mitte sind der Vorsitzende und mindestens ein Stellvertreter, von denen einer zugleich Schatzmeister ist, zu wählen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.