Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten zum Gegenstand haben, wird der Verein gemeinsam durch den 1. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.