Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Verantwortlichen für Ökologie und Umweltschutz.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter des Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.