| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 5.000,00 € oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 15.000,00 € belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |