| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und bis zu zehn Mitgliedern; dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu sieben Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |